Pauschale
Für jedes Elektrofahrzeug wird eine pauschal angenommene jährliche Lademenge von 1500 kWh angerechnet.
Voraussetzungen dafür sind:
- Das Elektrofahrzeug ist in Österreich zugelassen und Sie sind Eigentümer oder Halter
- Die geladene Menge kann nicht nachgewiesen werden.
- Überwiegende Ladung (>50%) erfolgt an einem privaten Ladepunkt.
Hiermit bestätigen Sie, dass Sie Ihr eFahrzeug überwiegend (zu über 50%) an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt laden und die abgegebenen Strommengen NICHT genau nachweisen können.
Wallbox
Statt der Pauschale kann auch die genaue geladene Strommenge an einer privaten Ladestation angerechnet werden.
Voraussetzungen dafür sind:
- Sie laden mindestens 1500kWh an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt (z.B Wallbox).
- Sie können diese Strommengen an Ihrem eFahrzeug mittels genauer Aufzeichnungen über ein Backendsystem der Ladeinfrastruktur (Wallbox) nachweisen.
- Ihre Wallbox ist mindestens MID-konform.
- Die Ladestation darf nur dem Besitzer zur Verfügung stehen.
Ich bestätige, dass ich Unternehmer im Sinne des österreichischen Umsatzsteuergesetzes (UStG) bin und berechtigt, Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen.