Pauschale

Für jedes Elektrofahrzeug wird eine pauschal angenommene jährliche Lademenge von 1500 kWh angerechnet.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Das Elektrofahrzeug ist in Österreich zugelassen und Sie sind Eigentümer oder Halter
  • Die geladene Menge kann nicht nachgewiesen werden.
  • Überwiegende Ladung (>50%) erfolgt an einem privaten Ladepunkt.

Hiermit bestätigen Sie, dass Sie Ihr eFahrzeug überwiegend (zu über 50%) an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt laden und die abgegebenen Strommengen NICHT genau nachweisen können.

Wallbox

Statt der Pauschale kann auch die genaue geladene Strommenge an einer privaten Ladestation angerechnet werden.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie laden mindestens 1500kWh an einem nicht-öffentlichen Ladepunkt (z.B Wallbox).
  • Sie können diese Strommengen an Ihrem eFahrzeug mittels genauer Aufzeichnungen über ein Backendsystem der Ladeinfrastruktur (Wallbox) nachweisen.
  • Ihre Wallbox ist mindestens MID-konform.
  • Die Ladestation darf nur dem Besitzer zur Verfügung stehen.

Ich bestätige, dass ich Unternehmer im Sinne des österreichischen Umsatzsteuergesetzes (UStG) bin und berechtigt, Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen.

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